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VG Berlin, 04.06.2002 - 19 A 239.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigungsbedürftigkeit der baulichen Errichtung von Werbeanlagen; Genehmigungsfähigkeit verunstaltender baulicher Anlagen; Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei der Versagung der Baugenehmigung für Werbeanlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin, 07.01.2002 - 2 SN 30.01
Qualifizierbarkeit einer für die Dauer von elf Monaten an der Wahlkampfzentrale …
Auszug aus VG Berlin, 04.06.2002 - 19 A 239.02
Bei der Prüfung dieser Voraussetzung kann im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ein Anspruch auf Genehmigungserteilung nach § 62 Abs. 1 BauO Bin nur bejaht werden, wenn bei summarischer Prüfung das Bestehen dieses Anspruchs offensichtlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin, Beschlüsse vom 20. Dezember 2000 - OVG 2 SN 38.00 - und 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 -). - OVG Berlin, 07.05.1999 - 2 B 2.96
Werbeanlagen
Auszug aus VG Berlin, 04.06.2002 - 19 A 239.02
Das Errichten der Werbeanlage im Sinne des§ 11 Abs. 1 Satz 1 BauO Bin ist gemäß § 55 Abs. 1 oder jedenfalls Abs. 2 BauO Bin dem Grunde nach genehmigungsbedürftig (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 7. Mai 1999 - OVG 2 B 2.96 -, BRS 62 Nr. 157 = LKV 2000, S. 123 - 125 = Grundeigentum 2000, S. 213 - 215).